Wiki für Gäste und Vermieter, zur Erklärung einzelner Begriffe, zum Thema "Vermietung von Ferienwohnungen"

Um Aufschluss zu geben, zu einzelnen Fragen die häufig zu den Begriffen auftauchen, die bei der Vermietung von ferienwohnungen entstehen, haben wir hier auf der nachfolgenden Seite ein kleines Wiki zusammen gestellt, wo die Bedeutung der einzelnen Begriffe zum Thema Vermietung von Ferienwohnungen näher erläutert werden.






Mindestmietdauer

Unter "Mindestmietdauer" ist die kleinste Anzahl an Übernachtungen zu verstehen, für die ein Vermieter seine Ferienwohnung Vermieten möchte. Hat der Vermieter beispielweise eine Mindestmietdauer in der Hauptsaison von 5 Nächten veranschlagt, der Gast möchte die Ferienwohnung aber nur für 3 Übernachtungen in Anspruch nehmen, So kann der Gast die Ferienwohnung zwar für 3 Übernachtungen in Anspruch nehmen, hat aber für 5 Übernachtungen zu bezahlen.
Der Vermieter bestimmt selbst welche Mindestmietdauer er für seine Ferienwohnung veranschlagt. Der Grund für eine Mindestmietdauer, dient meißt der wirtschaflichkeit, da zum einen der Mietpreis einer Ferienwohnung sehr viel niedriger ist, als beispielsweise eine Übernachtung in einem Hotelzimmer und zum anderen ist der Reinigungsaufwand sehr viel höher als bei als bei einem Hotelzimmer.
Viele Vermieter bieten aber auch an einen Mindestmietzuschlag zu zahlen.



Hauptsaison

Die Hauptsaison oder auch Hochsaison, für ein bestimmtes Urlaubsgebiet, wird in der Tourismusbranche, der Zeitraum eines Jahres genannt, an dem die meisten Touristen Übernachtungen buchen. Borkum bzw. die Nordseeküste ist ein Gebiet für Badeurlaub bzw Sommerurlaub, und die Hauptsaison beginnt etwa mitte Juni und endet um mitte September.
Die Hauptsaison für einen Skiurlaub, beispielweise in den Alpen, findet in den Wintermonaten statt.



Nebensaison

Die Nebensaison, für ein bestimmtes Urlaubsgebiet, wird in der Tourismusbranche, der Zeitraum eines Jahres genannt, an dem das Urlaubsgebiet von Touristen kaum Heim gesucht wird. Auf Borkum ist das etwa der Zeitraum zwischen November bis März, ausgenommen der Zeitraum von Wheinachten bis etwa eine Woche nach Neujahr.



Anreisetag / Abreisetag


Der Anreistag ist der Tag an dem Sie ihre Ferienwohnung in Anspruch nehmen dürfen. Der Abreisetag ist der Tag an dem Sie ihre Ferienwohnung wieder zu räumen haben.
In der Regel, sofern nichts anderes vereinbart wurde können Sie ihre Ferienwohnung am Anreisetag, um etwa 15:00 Uhr betreten. Am Abreisetag, sofern nichts anderes vereinbart wurde, ist es gängig das man die Ferienwohnung um 10:00 Uhr zu räumen hat. Der Anreisetag wird meistens als voller Tag berechnet, wo im gegensatz der Abreisetag aber garnicht berechnet wird. So mit ergibt sich, das man nur pro Übernachtung für die Ferienwohnung zu bezahlen hat.



Kurbeitrag (oder auch Kurtaxe)


Der Kurbeitrag Wird von der Gemeinde erhoben, ist zweckgebunden und muß für touristischer Zwecke verwendet werden. Mit dem Kurbeitrag wird zum Beispiel auf der Nordsee Insel Borkum folgende Aufwendungen bezahlt: die ausgebildeten Rettungschwimmer an den bewachten Badestränden, das Animationsprogramm an der Prommenade, die Pflege der Wanderwege durch die schönen Dünenlandschaften, das Kinderspielhaus (Spielinsel) was sich bei schlechtem Wetter für die Unterhaltung der Kinder sehr gut eignet und vieles mehr.
Die bezahlung des Kurbeitrages kann von Gemeinde zu Gemeinde unterschiedlich ausfallen, so wird beispielsweise auf Norderney Der Kurbeitrag bei der Abreise am hafen, an einem Schalter oder bei einem Mitarbeiter bezahlt und auf Borkum wird der Kurbeitrag wie es auch gängiger ist vom Vermieter erhoben. Sie erhalten nach der Entrichtung des Kurbeitrages an den Vermieter eine gültige Kurkarte. Die Kurkarte sollten Sie mit einem gültigen Lichtbildausweiß für den Aufenthalt auf Borkum immer mit sich führen, denn durch das vorweisen der Kurkarte, erhallten Sie Rabatte oder kostenlosen Eintritt an verschiedenen Einrichtungen des Kur- und Tourismusservice.

Übersicht zum Kurbeitrag auf Borkum


Kurbeitrag (pro tag) Hauptsaison übrige Zeit Jahreskurbeitrag
Erwachsene 3,20 € 2,10 € 89,60 €
Kinder (Kinder unter 12 Jahre frei, ab dem 2. Kind alle Kinder der Familie frei)
0,80 € 0,40 € 22,40 €
Studenten (bei Vorlage eines Studentenausweises)
0,80 € 0,40 € 22,40 €
Tagesgäste 2,00 € 2,00 € -



Endreinigung


Die Endreinigung die bei einem Gästewechsel erfolgt, wird vom Vermieter oder von einer, vom Vermieter beauftragen Firma durchgeführt. Damit der Gast eine saubere Ferienwohnung vorfindet und es zu keinerlei Beanstandung des Gastes kommt, solten folgende Arbeitsschritte vom Vermieter oder von einer vom Vermieter beauftragten Firma, abgearbeitet werden:
Lüften.
Den gesamten Abfall entsorgen.
Bettwäsche abziehen und frisch gewaschene Bettwäsche neu aufziehen.
Eine vollständige und gründliche Reinigung des Badezimmers.
Duschen, Badewannen, Waschtische, Waschbecken und Fliesenspiegel gründlich reinigen und desinfizieren. Spiegel abwischen. Toiletten reinigen und desinfizieren. Chromteile polieren. Boden und Fliesenwände wischen. Flüssige Seife nachfüllen. Saubere Wäsche bereitlegen: 2 Handtücher, 2 Badetücher und Waschlappen per Gast, zusätzlich eine Duschmatte.

Eine vollständige und gründliche Reinigung der Küche.
Haushaltsgeräte, Arbeitsplatten, Wandschränke, Tisch und Stühle reinigen. Waschbecken, Arbeitsplatten und Fliesenspiegel tiefgründig reinigen und desinfizieren. Herd putzen und Ofen auswischen. Außenseite der Haushaltsgeräte sowie Innenseite Toaster und Kaffeemaschine reinigen. Geschirrspüler ausräumen, Ordnung in Schränken machen. Geschirrspülmittel, Kaffeefilter und Müllsäcke auffüllen. 2 saubere Geschirrtücher aufhängen, neuen Geschirrschwamm bereitstellen.

Sämtliche Schränke und Schubladen Kontrolieren
Staub wischen auf Fensterbänken, Lampen, Schränken, Türzargen Dekoration etc.
Fenster und Eingangstür putzen.
Den gesamten Boden der Ferienwohnung Saugen.
Den gesamten Boden ausgenommen Teppich wischen.
Waschmaschine und der Trockner leeren. Fusselfilter reinigen.
Terrassenmöbel und den Grillplatz abwischen.
Beschädigungen beheben.

Einige Vermieter stellen dem Gast eine extra Gebühr für die Endreinigung in Rechnung. Hier ist aber Vorsicht geboten, den laut einemBGH-Urteil zur Endreinigung bei Ferienwohnungen ist es Rechtswidrig wenn ein Vermieter für seine Ferienwohnung wirbt und die Endreinigungskosten nicht im Gesamtpreis angibt. So müßte ein Vermieter die Gebühr auf den Preis der ersten Übernachtung aufschlagen, oder die Gebühr bei einer Mindestmietdauer prozentual auf die jeweiligen Tage.
Anders verhält es sich bei bei einem Aufschlag für zum Beispiel Bettwäsche oder das mitbringen eines Haustieres.



Inventar


Anreisetag



Reisrücktritts Vesicherung




Mietpreis


Mietpreis ist der Preis den der Gast pro Übernachtung zu zahlen hat